FAQ - Gut zu wissen

Adapteo gibt Antworten rund um das flexible Bauen mit Containern und Mietmodulen.

Ist Ihre Fragestellung im FAQ nicht aufgeführt oder Sie möchten mehr über eine Thematik erfahren, dann melden Sie sich gerne bei uns. Auch bei Auskünften zu unseren Produkten und Referenzen helfen wir über die Antworten hier im FAQ gerne weiter.

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FAQ - Allgemeine Fragen

Wird eine Baugenehmigung benötigt?

Containergebäude werden nicht gebaut, sondern nur aufgestellt. „Warum benötige ich dafür eine Baugenehmigung? Diese Frage wird häufig gestellt.

Die Aufstellung von Containern ist fast immer genehmigungspflichtig und kann in den Bundesländern unterschiedlich sein.

Die Genehmigungspflicht ist von dem Verwendungszweck abhängig, nicht von der Bauart des Moduls. Eine Genehmigung muss bei der örtlichen Gemeinde oder Stadt beantragt werden.

Den Bauantrag kann nur ein bauvorlageberechtigter Architekt, Bauingenieur oder Planer einreichen. Eine Bauvoranfrage kann Klarheit über die erforderlichen Unterlagen bringen.

Üblicherweise beinhaltet der Antrag folgende Angaben:

Bauzeichnungen, einen katasteramtlichen Lageplan, eine Baubeschreibung, Berechnungen der bebauten Fläche, der Grundfläche und Geschossanzahl sowie Nachweise zur Statik, zum Wärmeschutz und ggf. zum Schallschutz. Teilweise sind ein Brandschutzkonzept, Nachweise zur Beheizung und Lüftung sowie ein Entwässerungsplan erforderlich.

Adapteo liefert die erforderlichen Nachweise und Unterlagen für die Einreichung des Bauantrages durch den Bauherrn oder beauftragten Architekt.

Ist bei temporären Gebäuden eine Gründung erforderlich?

Die Art der Gründung hängt vom Baugrund, den Eigenschaften eines Gebäudes und Vorgaben aufgrund von Baugenehmigungen ab.

Temporäre Gebäude aus Containern oder Mietmodulen stehen für einen begrenzten Zeitraum und werden anschließend zurückgebaut. Daher kommen nur bestimmte Arten der Gründung in Frage.

Die häufigste Art bei Containerbauten ist die Verwendung von Betonplatten, die horizontal als Punktfundamente, verlegt werden. Die Betonplatten können aus Höhenausgleichsplatten oder bewehrten Betonplatten bestehen und werden auf einem tragfähigen Boden, z.B. verdichtete Schotterfläche oder Asphalt, aufgestellt. Die Gründung besteht i.d.R. aus einem Unterbau als Niveauausgleich sowie als Lastabtragung.

Unter dem Aspekt der Schnelligkeit und Nachhaltigkeit sind Schraubfundamente auf nicht asphaltierten Böden eine gute Alternative.

Grundsätzlich wird eine passende Gründungsart für Container- und Mietmodulgebäude auf Grundlage der Kosten, der Montagegeschwindigkeit und der Rückbaufähigkeit ausgewählt.

Wann benötigt man einen Standsicherheitsnachweis?

Für Gebäude aus Raummodulen ist immer ein Standsicherheitsnachweis zu erbringen, der belegt, dass sich die Module untereinander auf dem Unterbau aufgrund von Lasteinwirkungen nicht verschieben.

Bei dem Standsicherheitsnachweis wird zwischen Typenstatik und Objektstatik unterschieden. Die typengeprüfte Statik berücksichtigt mögliche Aufstellkombinationen des Containergebäudes unter Berücksichtigung von Lasteinwirkungen. Adapteo liefert eine Typenstatik für seine Produkte.

Eine Objektstatik wird individuell für ein Bauvorhaben erstellt und bezieht sich auf die standortbezogene, nutzungsbezogene und zeitbezogene Lasteinwirkung des einzelnen Projekts.

Wann ist der Einsatz des Hybrid Moduls empfehlenswert?

Wenn temporäre Gebäude länger als zwei Jahre als Mietobjekt benötigt werden, empfiehlt sich der Einsatz des modularen Hybridsystems von Adapteo.

Das Hybridmodul wurde entwickelt, um die Vorteile der flexiblen Stahlrahmenbauweise der bewährten Variocontainer von Adapteo mit den Vorteilen von Holzmodulen zu kombinieren. Das Hybridmodul besteht aus 60% Holz und 40% Stahl. Die Innenräume sind mit Rigips verkleidet und können in beliebigen Farben gestaltet werden.

Das Hybridmodul von Adapteo wurde für den Einsatz als Klassenraum, Kitagebäude oder Büros konzipiert.

Ziel war es ein energieeffizientes Modulsystem für Standzeiten über zwei Jahren zu entwickeln, das die EnEV Kriterien erfüllt, ein lichtes Raummaß von 2,75 hat, eine hervorragende Akustik und ein gutes Raumklima sowie mit einer attraktiven Fassade überzeugen kann. Die durchschnittliche Standzeit beträgt derzeit vier bis fünf Jahre.

Der Modultyp Adapteo Hybrid zeichnet sich durch eine hohe Energieeffizienz aus und verringert die laufenden Betriebskosten im Vergleich zu einem herkömmlichen Containergebäude um rund 20 %.

Als langfristig nutzbares Mietmodul wurde bei der Entwicklung auch ein einfacher Rückbau berücksichtigt. Die Module können mehrfach umgesetzt werden und behalten ihre Standsicherheit auch nach vielen Jahren. Der Einsatz für temporäre, mehrjährige Verwendungen, beispielsweise für Schulsanierungen, ist ohne hohe Demontagekosten garantiert.

Mehr über das Mietsystem Hybrid erfahren.

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Wo liegen die Unterschiede zwischen einem Container und einem Modul?

Bei Adapteo werden Container als Übergangslösung bei Renovierungen, Sanierungen oder Erweiterungen für einen Zeitraum bis zu 24 Monaten eingesetzt. Sie können einfach transportiert werden, sind schnell aufgebaut und wieder abgebaut. Bei einem Container ist die Rahmenkonstruktion in der Regel sichtbar.

Bei einem Modulsystem steht die gestalterische Flexibilität und Energieeffizienz im Vordergrund. Bei dem Hybridmodulsystem von Adapteo ist die Stahlrahmenkonstruktion mit einem vorgehängten Fassadensystem verkleidet. Holzlelemente werden im Wandaufbau verwendet. Die Isolierung besteht aus Mineralwolle und die Fenster haben sehr gute U-Werte.

Die modularen Hybridgebäude sind für eine langfristige Nutzung über 24 Monaten ausgelegt. Dabei erfüllen die Gebäude die Vorgaben des GEG und sich besonders energieeffizient in der betrieblichen Nutzung. Die Räume haben eine Innenhöhe von 2,75 m und verfügen über eine umfangreiche Ausstattung, wie bspw. elektrische Außenalujalousien oder LED-Beleuchtung mit HCL.

Welche Vorteile machen Container so universell einsetzbar?

Container sind skalierbar. Sie haben feste Rastermaße und können, wie Bausteine, flexibel als Schule, Kita oder Büro zusammengesetzt werden. Dabei ist der Transport auf LKWs einfach und der Aufbau kann schnell realisiert werden. Die hohe Vorfertigung im Werk verkürzt die Bauzeiten.

Wie schnell können Containergebäude geliefert werden?

Containergebäude können innerhalb weniger Wochen nach Beauftragung geliefert werden. Wichtig ist die Vorlage einer Baugenehmigung.

Sind Containergebäude genehmigungspflichtig?

Containergebäude sind dafür konzipiert mehrfach ab- und aufgebaut zu werden. Dennoch gelten sie als bauliche Anlage, da sie nach ihrem Nutzungszwecke, z.B. als Schule, Kita oder Büro, bewertet werden. Deshalb wird eine Baugenehmigung benötigt.

Wie werden die Containeranlagen beheizt?

Adapteo bietet verschiedene Optionen zur Beheizung der Anlagen an. Unsere Kunden können zwischen E-Heizung, Warm-Wasser-Heizung oder Infrarot-Heizung wählen.

Was ist wichtig für ein gutes Raumklima in modularen Gebäuden?

Für eine gute Raumqualität müssen verschiedene Kriterien erfüllt werden. Sie betreffen die Helligkeit, Akustik, Luftfeuchte, Luftwechselrate und Emissionen. Eine gute Innenraumhygiene ist wichtig für die Gesundheit und das Wohlbefinden. Deshalb verzichten wir auf die Verwendung von PIR/PUR Isolierungen und PVC-Bodenbelägen in unseren flexiblen Gebäuden.

Welche Optionen bestehen nach Mietende?

Nach dem Ende der Mietzeit kann das Gebäude entweder weiter gemietet werden, gekauft oder wieder zurückgegeben werden. Wir passen uns flexibel an die Wünsche unserer Kunden an.

Was passiert mit einer Containeranlage, wenn sie nicht mehr benötigt wird?

Wenn der Mietzeitraum für eine Nutzung als Interimsschule, Kita oder modulares Bürogebäude beendet ist, werden die Containeranlagen wieder demontiert und abtransportiert. Entweder werden sie gleich an den nächsten Einsatzort gefahren und dort wieder aufgebaut oder sie werden in den Adapteo Hubs renoviert und für die nächste Verwendung als Kita, Schule oder Büro vorbereitet. Dabei werden die einzelnen Bauteile, wie Türen und Fenster bei Bedarf aufgearbeitet.

Wir garantieren eine stetige Wiedernutzung und Aufarbeitung der Container und Module. Sie werden wieder und wieder eingesetzt.

Wie flexibel ist die Nutzbarkeit von modularen Gebäuden?

Die modularen Gebäude sind flexibel in ihren Rastermaßen. Dabei kann aus einer Schule, eine Kita und wieder eine Schule werden. Auch ein Umbau zu einem Büro ist unkompliziert möglich. Eine hohe Standardisierung von Teilen und Bauelemente macht diese flexible Nutzung möglich. Dabei können die Gebäude erweitert, aufgestockt oder rückgebaut werden.

Wie wird Barrierefreiheit bei Containergebäuden erreicht?

Adapteo bietet Rampen- und Podestsysteme an, mit denen die Containergebäude ausgestattet werden können. Sie können bei Schulen, Kitas, Büros, Verkaufsshops und Messen eingesetzt werden. Bei Bedarf kann auch ein Aufzug eingebaut werden. Breite Türen und Flure in dem Variocontainer-Mietsystem und Hybridmodul-Mietsystem bieten zudem ausreichend Platz für Rollstuhlfahrende. Das System entspricht der DIN 18040-1 (Barrierefreies Bauen, Planungsgrundlagen, Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude). Es werden Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderungen und motorischen Einschränkungen berücksichtigt.

Gibt es eine eigene Planungs- und Technikabteilung?

Ja, Adapteo beschäftigt eigene Architekten, Bauingenieure, Bauzeichner und TGA-Planer für die Planung und Konstruktion der Hybridmodulgebäude und Containeranlagen.

Was ist ein fliegender Bau?

Fliegende Bauten sind mobile Anlagen, die an verschiedenen Orten immer wieder baugleich auf- und abgebaut werden. Das können Zelte, Bühnen, Tribünen, Fahrgeschäfte und Container sein. Baustelleneinrichtungen zählen nicht zu den Fliegenden Bauten.

Merkmal eines Fliegenden Baus ist, dass die mobile Anlage keine feste Zuordnung zu einem Grundstück hat.

Ein Fliegender Bau wird nach zwei Verfahren geprüft:

die Ausführungsgenehmigung, die sich auf die Anlage bezieht
die Gebrauchsabnahme, die sich auf den Standort bezieht
Die Genehmigungsstelle für Fliegende Bauten in Hessen ist beim Regierunsgpräsidium Gießen, Dezernat 32, Landgraf-Philipp-Platz 1-7, 35390 Gießen angesiedelt. Jedes Bundesland hat eigene Genehmigungsstellen.

Die Ausführungsgenehmigung, deren Verlängerung, Konstruktionszeichnungen, Schaltpläne, Statik und sämtliche bautechnischen und elektrotechnischen Nachweise werden in einem Prüfbuch oder auch Baubuch gebündelt, das die Anlage an den Standorten begleitet.

Das Prüfbuch wird bei der Gebrauchsabnahme vor Ort von der Bauaufsichtsbehörde der jeweiligen Stadt oder des Bundeslandes geprüft.

Nicht jeder Fliegende Bau benötigt ein Prüfbuch. Es gibt Freistellungsgrenzen, die von der Bauordnung abhängig sind. Auskunft erteilt die jeweilige Genehmigungsstelle. Ein Standsicherheitsnachweis ist auch für freigestellte Fliegende Bauten erforderlich.

Die Gebrauchsabnahme prüft, ob die Festlegungen in der Ausführungsgenehmigung eingehalten wurden. Die Ausführungsgenehmigung ist zeitlich auf fünf Jahre befristet und kann verlängert werden.

Für Fliegende Bauten gilt die DIN EN13814. Steht ein Bau mehr als drei Monate wird geprüft, ob er nach baurechtlichen Kriterien zu bewerten ist.