FAQ für Bauherren und Architekten

Adapteo gibt Antworten rund um das flexible Bauen mit Interimsgebäuden und Containeranlagen.

Ist Ihre Fragestellung im FAQ nicht aufgeführt oder Sie möchten mehr über eine Thematik erfahren, dann melden Sie sich gerne bei uns. Auch bei Auskünften zu unseren Produkten und Referenzen helfen wir über die Antworten hier im FAQ gerne weiter.

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FAQ - Allgemeine Fragen

Unterstützt Adapteo Architekten und Bauherren in der Planungsphase von Interimsgebäuden?

Adapteo ist als Ansprechpartner bereits in der frühzeitigen Planungsphase von Interimsgebäuden eingebunden. Wir haben die Kompetenz als Interimsgebäudespezialist Grundstücke optimal auszunutzen, Grundrisse zu entwerfen, Objekt- und Werksplanungen zu erstellen, technische Anforderungen zu berücksichtigen und Optionen mit den Bauherren und Architekten zu diskutieren.

Adapteo beschäftigt eigene Architekten, Bauingenieure, Bauzeichner und TGA-Planer für die Planung und Konstruktion der Hybridmodulgebäude und Containeranlagen.

Eine frühzeitige Einbindung des Adapteo Planungsteams in der Planungsphase ist empfehlenswert und spart häufig Zeit und Geld für Auftraggeber.

Erfüllen Interimsgebäude die erforderlichen Sicherheitsstandards?

Mit einem umfassenden Sicherheits- und Brandschutzkonzept stellen wir sicher, dass die relevanten Baurichtlinien eingehalten werden.

Dazu gehören etwa funkvernetzte Rauchwarnmelder, Brandwarnanlagen, Brandmeldeanlagen, Sicherheitsbeleuchtung, Blitzschutzanlagen, Druckknopfmelder und andere Alarmierungseinrichtungen.

Unsere Sicherheitsexperten treffen anhand ihrer umfassenden Erfahrung mit Modulgebäuden und Interimsanlagen jeweils die richtigen Sicherheitsmaßnahmen für das individuelle Gebäude.

Wir empfehlen eine frühzeitige Einbindung der TGA-Fachplaner in die Planung eines Interimsgebäudes.

Wird eine Baugenehmigung für Interimsgebäude benötigt?

Containergebäude werden nicht gebaut, sondern nur aufgestellt. „Warum benötige ich dafür eine Baugenehmigung? Diese Frage wird häufig gestellt.

Die Aufstellung von Containern ist fast immer genehmigungspflichtig und kann in den Bundesländern unterschiedlich sein.

Die Genehmigungspflicht ist von dem Verwendungszweck abhängig, nicht von der Bauart des Moduls. Eine Genehmigung muss bei der örtlichen Gemeinde oder Stadt beantragt werden.

Den Bauantrag kann nur ein bauvorlageberechtigter Architekt, Bauingenieur oder Planer einreichen. Eine Bauvoranfrage kann Klarheit über die erforderlichen Unterlagen bringen.

Üblicherweise beinhaltet der Antrag folgende Angaben:

Bauzeichnungen, einen katasteramtlichen Lageplan, eine Baubeschreibung, Berechnungen der bebauten Fläche, der Grundfläche und Geschossanzahl sowie Nachweise zur Statik, zum Wärmeschutz und ggf. zum Schallschutz. Teilweise sind ein Brandschutzkonzept, Nachweise zur Beheizung und Lüftung sowie ein Entwässerungsplan erforderlich.

Adapteo liefert die erforderlichen Nachweise und Unterlagen für die Einreichung des Bauantrages durch den Bauherrn oder beauftragten Architekt.

Ist bei temporären Gebäuden eine Gründung erforderlich?

Die Art der Gründung hängt vom Baugrund, den Eigenschaften eines Gebäudes und Vorgaben aufgrund von Baugenehmigungen ab.

Temporäre Gebäude aus Containern oder Mietmodulen stehen für einen begrenzten Zeitraum und werden anschließend zurückgebaut. Daher kommen nur bestimmte Arten der Gründung in Frage.

Die häufigste Art bei Containerbauten ist die Verwendung von Betonplatten, die horizontal als Punktfundamente, verlegt werden. Die Betonplatten können aus Höhenausgleichsplatten oder bewehrten Betonplatten bestehen und werden auf einem tragfähigen Boden, z.B. verdichtete Schotterfläche oder Asphalt, aufgestellt. Die Gründung besteht i.d.R. aus einem Unterbau als Niveauausgleich sowie als Lastabtragung.

Unter dem Aspekt der Schnelligkeit und Nachhaltigkeit sind Schraubfundamente auf nicht asphaltierten Böden eine gute Alternative.

Grundsätzlich wird eine passende Gründungsart für Container- und Mietmodulgebäude auf Grundlage der Kosten, der Montagegeschwindigkeit und der Rückbaufähigkeit ausgewählt.

Wann benötigt man einen Standsicherheitsnachweis?

Für Gebäude aus Raummodulen ist immer ein Standsicherheitsnachweis zu erbringen, der belegt, dass sich die Module untereinander auf dem Unterbau aufgrund von Lasteinwirkungen nicht verschieben.

Bei dem Standsicherheitsnachweis wird zwischen Typenstatik und Objektstatik unterschieden.

Die typengeprüfte Statik berücksichtigt mögliche Aufstellkombinationen des Containergebäudes unter Berücksichtigung von Lasteinwirkungen.

Eine Objektstatik wird individuell für ein Bauvorhaben erstellt und bezieht sich auf die standortbezogene, nutzungsbezogene und zeitbezogene Lasteinwirkung des einzelnen Projekts.

Wann ist der Einsatz des modularen Hybridgebäudes empfehlenswert?

Wenn temporäre Gebäude länger als zwei Jahre als Mietobjekt benötigt werden, empfiehlt sich der Einsatz des modularen Hybridsystems von Adapteo.

Das Hybridmodul wurde entwickelt, um die Vorteile der flexiblen Stahlrahmenbauweise der bewährten Variocontainer von Adapteo mit den Vorteilen von Holzmodulen zu kombinieren. Die Innenräume sind mit Rigips verkleidet und können in beliebigen Farben gestaltet werden.

Das Hybridmodul von Adapteo wurde für den Einsatz als Klassenraum, Kitagebäude oder Büros konzipiert.

Ziel war es ein energieeffizientes Modulsystem für Standzeiten über zwei Jahren zu entwickeln, das die GEG erfüllt, ein lichtes Raummaß von 2,75 hat, eine hervorragende Akustik und ein gutes Raumklima sowie mit einer attraktiven Fassade überzeugen kann. Die durchschnittliche Standzeit beträgt derzeit vier bis fünf Jahre.

Der Modultyp Adapteo Hybrid zeichnet sich durch eine hohe Energieeffizienz aus und verringert die laufenden Betriebskosten im Vergleich zu einem herkömmlichen Containergebäude um rund 20 %.

Als langfristig nutzbares Mietmodul wurde bei der Entwicklung auch ein einfacher Rückbau berücksichtigt. Die Module können mehrfach umgesetzt werden und behalten ihre Standsicherheit auch nach vielen Jahren. Der Einsatz für temporäre, mehrjährige Verwendungen, beispielsweise für Schulsanierungen, ist ohne hohe Demontagekosten garantiert.

Mehr über das Mietsystem Hybrid erfahren.

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Wo liegen die Unterschiede zwischen einem Container und einem Modul?

Bei Adapteo werden Container als Übergangslösung bei Renovierungen, Sanierungen oder Erweiterungen für einen Zeitraum bis zu 24 Monaten eingesetzt. Sie können einfach transportiert werden, sind schnell aufgebaut und wieder abgebaut. Bei einem Container ist die Rahmenkonstruktion in der Regel sichtbar.

Bei einem Modulsystem steht die gestalterische Flexibilität und Energieeffizienz im Vordergrund. Bei dem Hybridmodulsystem von Adapteo ist die Stahlrahmenkonstruktion mit einem vorgehängten Fassadensystem verkleidet. Holzlelemente werden im Wandaufbau verwendet. Die Isolierung besteht aus Mineralwolle und die Fenster haben sehr gute U-Werte.

Die modularen Hybridgebäude sind für eine langfristige Nutzung über 24 Monaten ausgelegt. Dabei erfüllen die Gebäude die Vorgaben des GEG und sich besonders energieeffizient in der betrieblichen Nutzung. Die Räume haben eine Innenhöhe von 2,75 m und verfügen über eine umfangreiche Ausstattung, wie bspw. elektrische Außenalujalousien oder LED-Beleuchtung mit HCL.

Welche Vorteile machen Container so universell einsetzbar?

Container sind skalierbar. Sie haben feste Rastermaße und können, wie Bausteine, flexibel als Schule, Kita oder Büro zusammengesetzt werden. Dabei ist der Transport auf LKWs einfach und der Aufbau kann schnell realisiert werden. Die hohe Vorfertigung im Werk verkürzt die Bauzeiten.

Wie schnell können Containergebäude geliefert werden?

Containergebäude können i.d.R. innerhalb weniger Wochen nach Beauftragung geliefert werden. Dabei hängt die Lieferfähigkeit von dem gewählten Produkt, der Anzahl der Container und der Gebäudeplanung ab. Von der Beauftragung bis zur Lieferung dauert es durchschnittlich 3 Monate. Wichtig ist die Vorlage einer Baugenehmigung.

Wie werden die Containeranlagen beheizt?

Adapteo bietet verschiedene Optionen zur Beheizung der Anlagen an. Unsere Kunden können zwischen E-Heizung, Warm-Wasser-Heizung, Infrarot-Heizung oder einer Wärmepumpe wählen. Optional besteht die Möglichkeit mit einer Photovoltaikanlage Strom für die Elektroheizung oder Wärmpumpe zu erzeugen.

Adapteo berät bei der Wahl der besten Heizquelle für Ihr Interimsgebäude.

Was ist wichtig für ein gutes Raumklima in modularen Gebäuden?

Für eine gute Raumqualität müssen verschiedene Kriterien erfüllt werden. Sie betreffen die Helligkeit, Akustik, Luftfeuchte, Luftwechselrate und Emissionen. Eine gute Innenraumhygiene ist wichtig für die Gesundheit und das Wohlbefinden. Deshalb verzichten wir auf die Verwendung von PIR/PUR Isolierungen und PVC-Bodenbelägen in unseren flexiblen Gebäuden.

Wie wird Barrierefreiheit bei Containergebäuden erreicht?

Adapteo bietet Rampen- und Podestsysteme an, mit denen die Containergebäude ausgestattet werden können. Sie können bei Schulen, Kitas, Büros, Verkaufsshops und Messen eingesetzt werden. Bei Bedarf kann auch ein Aufzug eingebaut werden. Breite Türen und Flure in dem Variocontainer-Mietsystem und Hybridmodul-Mietsystem bieten zudem ausreichend Platz für Rollstuhlfahrende. Das System entspricht der DIN 18040-1 (Barrierefreies Bauen, Planungsgrundlagen, Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude). Es werden Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderungen und motorischen Einschränkungen berücksichtigt.

Wie flexibel ist die Nutzbarkeit von modularen Gebäuden?

Die modularen Gebäude sind flexibel in ihren Rastermaßen. Die innenliegenden Wände sind keine tragenden Wände und erhöhen dadurch die Gestaltungsfreiheit innerhalb der Gebäude.

Dabei kann aus einer Schule, eine Kita und wieder eine Schule werden. Auch ein Umbau zu einem Büro ist unkompliziert möglich. Eine hohe Standardisierung von Teilen und Bauelementen macht diese flexible Nutzung möglich. Dabei können die Gebäude erweitert, aufgestockt oder rückgebaut werden.

Welche Serviceleistungen bietet Adapteo an?

Wir bieten Ihnen umfassende Serviceleistungen und kümmern uns um die Wartung, Instandhaltung und Reinigung Ihres Gebäudes. Mit unserem Servicetechnik-Team stehen wir Ihnen zur Seite und beheben für Sie technische Störungen und Ausfälle. Je nach den Anforderungen Ihres Gebäudes können Sie dabei zwischen den Servicepaketen Basic, Plus und Komfort wählen.

Außerdem bieten wir Ihnen viele weitere zusätzliche Leistungen, unsere Value Adds, in den Bereichen Konzeption, 3D-Renderings, Gründung und Tiefbauarbeiten, Akustik- und Lichtberatung, Möblierung, Outdoor-Gestaltung, Facility Management sowie Energiemanagement und viele weitere.

Mehr über die Value Adds erfahren Sie hier.

Welche Optionen bestehen nach Mietende?

Nach dem Ende der Mietzeit kann das Gebäude entweder weiter gemietet werden, gekauft oder wieder zurückgegeben werden. Wir passen uns flexibel an die Wünsche unserer Kunden an.

Was passiert mit einer Containeranlage, wenn sie nicht mehr benötigt wird?

Wenn der Mietzeitraum für eine Nutzung als Interimsschule, Kita oder modulares Bürogebäude beendet ist, werden die Containeranlagen wieder demontiert und abtransportiert.

Entweder werden sie gleich an den nächsten Einsatzort gefahren und dort wieder aufgebaut oder sie werden in den Adapteo Hubs renoviert und für die nächste Verwendung als Kita, Schule oder Büro vorbereitet. Dabei werden die einzelnen Bauteile, wie Türen und Fenster bei Bedarf aufgearbeitet.

Adapteo setzt auf das System der Kreislaufwirtschaft, in dem ein schonender Umgang mit Ressourcen garantiert ist und ein Minimum an Abfall produziert wird.

Was ist ein fliegender Bau?

Fliegende Bauten sind mobile Anlagen, die an verschiedenen Orten immer wieder baugleich auf- und abgebaut werden. Das können Zelte, Bühnen, Tribünen, Fahrgeschäfte und Container sein. Baustelleneinrichtungen zählen nicht zu den Fliegenden Bauten.

Merkmal eines Fliegenden Baus ist, dass die mobile Anlage keine feste Zuordnung zu einem Grundstück hat.

Ein Fliegender Bau wird nach zwei Verfahren geprüft:

die Ausführungsgenehmigung, die sich auf die Anlage bezieht
die Gebrauchsabnahme, die sich auf den Standort bezieht
Die Genehmigungsstelle für Fliegende Bauten in Hessen ist beim Regierunsgpräsidium Gießen, Dezernat 32, Landgraf-Philipp-Platz 1-7, 35390 Gießen angesiedelt. Jedes Bundesland hat eigene Genehmigungsstellen.

Die Ausführungsgenehmigung, deren Verlängerung, Konstruktionszeichnungen, Schaltpläne, Statik und sämtliche bautechnischen und elektrotechnischen Nachweise werden in einem Prüfbuch oder auch Baubuch gebündelt, das die Anlage an den Standorten begleitet.

Das Prüfbuch wird bei der Gebrauchsabnahme vor Ort von der Bauaufsichtsbehörde der jeweiligen Stadt oder des Bundeslandes geprüft.

Nicht jeder Fliegende Bau benötigt ein Prüfbuch. Es gibt Freistellungsgrenzen, die von der Bauordnung abhängig sind. Auskunft erteilt die jeweilige Genehmigungsstelle. Ein Standsicherheitsnachweis ist auch für freigestellte Fliegende Bauten erforderlich.

Die Gebrauchsabnahme prüft, ob die Festlegungen in der Ausführungsgenehmigung eingehalten wurden. Die Ausführungsgenehmigung ist zeitlich auf fünf Jahre befristet und kann verlängert werden.

Für Fliegende Bauten gilt die DIN EN13814. Steht ein Bau mehr als drei Monate wird geprüft, ob er nach baurechtlichen Kriterien zu bewerten ist.

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